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Aschewolke: Rechte der Urlaubsreisenden + Stornierung möglich?
Aschewolke: Rechte der Urlaubsreisenden + Stornierung möglich? – Der Vulkanausbruch in Island hat den Luftraum über Europa wieder voll im Griff, denn in Teilen Nordeuropas wurden erneut mehrere wichtige Airports zeitweise geschlossen.
Verständlich also, dass sich unter den zahlreichen Urlaubsreisenden nun eine gewisse Unsicherheit breit macht, ob man bis zur bevorstehenden Abreise nun ausharren sollte oder eher noch eine kurzfristige Stornierung in Betracht zieht.
Doch ein mögliches Flugverbot für den jeweiligen Abflughafen berechtigt nicht automatisch zur kostenlosen Stornierung – denn die Europäischen Passagierrechte-Verordnung sieht erst bei einer definitiven Annulierung eines Fluges das Recht auf die Rückerstattung der Flugkosten (hier bei „Nur-Flug-Buchungen“) oder auf eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor.
Kniffliger soll sich da schon die Situation bei Pauschalreise-Buchungen darstellen, bei welchen laut BGB eine kostenfreie Stornierung im Falle der „höheren Gewalt“ möglich sein könnte.
Doch um den Aspekt der „Voraussehbarkeit“ streiten sich hier die Experten, spricht doch der Jurist Ronald Schmid im Focus diesen Umstand der momentanen Situation zu: „Der Vulkan stößt schon seit Wochen Asche aus, daher mussten Urlauber mit Behinderungen rechnen“.
Auf der anderen Seite appellieren Verbraucherzentralen für eine Bewertung der neuerlichen Aschewolke abermals als höhere Gewalt – denn niemand „könne vorhersagen, wann und wo sie erneut auftritt.“
Schlussendlich bleibt zumindest für diejenigen, welche gerade noch bei ihrer kurzfristigen Reisebuchung zögern, die dringende Empfehlung zur Abklärung der Sachlage mit ihrem potenziellen Reiseveranstalter – und in jedem Fall die Forcierung einer Aufnahme ensprechender Passagen zu einer kostenfreien Stornierung in den Reisevertrag.
Bild: car
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