Deutsche Bahn: Unfall auf Bahnsteig laut BGH-Urteil haftbar – Reisende der Deutschen Bahn haben Anspruch auf Schadensersatz von der Bahn, wenn sie sich bei einem Unfall auf dem Bahnhofsgelände verletzen.
Dies bestätiget der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt in einem Urteil (AZ: X ZR 59/11). Demnach muss die Bahn neben der Gewährleistung von verkehrssicheren Zügen auch das bahneigene Umfeld so in Ordnung halten, dass Verletzungen durch Dritte ausgeschlossen sind.
Die Fahrgäste müssen in der Lage sein, den Zug gefahrlos zu erreichen beziehungsweise zu verlassen. Damit gab der BGH einer Solinger Bahnkundin recht, die infolge Eis auf dem Bahnsteig gestürzt war und sich dabei Verletzungen zuzog.
BGH: Bahnkunden müssen Zug gefahrlos erreichen können
Die Bahn war in der Vorinstanz noch in Revision gegangen und wollte die Pflicht zur Instandhaltung des Bahngeländes ihren Subunternehmen auferlegen.
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Dieses Ansinnen der Deutschen Bahn zum Unfall-Thema wies der BGH nun mit seiner Entscheidung zurück.
Nach Bahn-Unfall: Gesamtes Bahnhofsgelände als „Schutzbereich“
Damit dürfte die Bahn nunmehr gehalten sein die Sicherungspflichten auf ihren Bahnhöfen weiter zu verschärfen.
Erfasst von dem Urteil sind demnach alle bahneigenen Anlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Be- oder Entsteigen des Zuges in Zusammenhang stehen. Grundsätzlich ist damit das gesamte Bahnhofsgelände in den Schutzbereich des Urteils aufgenommen worden. Deutsche Bahn: Jetzt Fahrplan und aktuelle Verbindungen effektiv vergleichen Die Bahnkunden wird diese Rechtssicherheit freuen, die Bahn indes muss nun wohl zusätzliche Sicherungsmaßnahmen und mehr Aufsichtspersonal in ihren Bahnhöfen beschäftigen.
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