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Flughafen-Streik: Diese Entschädigung könnte Ihnen zustehen
Der Flughafen-Streik und die Folgen: Passagiere von europäischen Flughäfen sollen laut einem Plädoyer des Generalanwalts Yves Bot zukünftig ein Anrecht auf Entschädigung bei Streikmaßnahmen erhalten.
Bot plädierte in seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg für diese Regelung.Demnach müssten Fluggesellschaften zukünftig ihren Passagieren bis zu 600 Euro an Entschädigung zahlen, falls der Flughafen bestreikt wird.
Die Fluggesellschaften selbst sollen im Gegenzug das Recht erhalten, die Verantwortlichen des Streiks zur Rechenschaft zu ziehen. Bemerkenswert bei dem Plädoyer ist die Tatsache, dass der EuGH zumeist den Schlussanträgen seiner Generalanwälte folgt.
Anlass für Grundsatzentscheidung: Flughafenstreik in Spanien
Als Anlass für die bevorstehende Grundsatzentscheidung des EuGH gilt der Streik des spanischen Flughafenpersonals am Flughafen in Barcelona, aus dem Jahre 2006.
Die Fluggesellschaft „Finnair“ hatte streikbedingt mehrere Flüge umbuchen müssen, weshalb der Kläger mit rund zehnstündiger Verspätung am Zielflughafen eintraf.
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Deshalb forderte dieser eine Entschädigungszahlung von 400 Euro. Laut Generalanwalt Bot steht dem Kläger zurecht eine solche Zahlung zu. Fluggäste hätten demnach quasi ein Anrecht auf Schutz vor Streikmaßnahmen und anderer außergewöhnlicher Umstände.
Streik am Flughafen: Entschädigungszahlung nach Flugstrecke gestaffelt
Laut Bot sollte die zukünftig anzusetzende Entschädigungszahlung nach Flugstrecke gestaffelt werden. Demnach gilt für eine Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern eine Entschädigungszahlung von 250 Euro als angemessen.
Bei einer Strecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern gelten 400 Euro als angemessener Entschädigungsbetrag und bei Strecken über 3500 Kilometern 600 Euro.
Wenn der EuGH allen Anträgen des Generalanwalts folgt, könnte dies große Auswirkungen auf die Flughafenbetreiber, aber auch auf die Gewerkschaften haben.
EuGH-Urteil: Begrifflichkeit bedarf Klärung
Zudem gilt zu überlegen, ob das Prinzip der Streik-Entschädigung nicht auch auf den Fernreiseverkehr der Bahn auszuweiten ist.
Insofern darf mit Spannung dem Urteil in wenigen Monaten entgegenzufiebern sein. Klärungsbedarf dürfte bis dahin allerdings der Begriff „Verantwortliche“ herbeiführen.
Zum Flughafenstreik: Air Berlin Flugplan checken!
Ob damit der Flughafenbetreiber oder die Gewerkschaften gemeint sind, ist aus den Anträgen nämlich nicht zu ersehen. Deshalb bleibt abzuwarten, wie und vor allem mit welcher Begründung der EuGH ein entsprechendes Urteil fällt.
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