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Lastminute Restplatz-Flüge weit unter Einkaufspreis?
Lastminute Restplatz-Flüge weit unter Einkaufspreis? – Wieder einmal scheint die Werbung neue Slogans gefunden zu haben, um Reisende mit Begriffen wie „Lastminute-Flügen“ oder „Restplätzen“ zur Buchung auf Seiten grosser Flugsuchmaschinen zu bewegen.
Richtet man den Blick zunächst auf den Begriff „Last Minute“, galt dieser doch eher als Firmierung für komplette Pauschalreisen, welche den Veranstaltern noch als ungeliebte Ware im Regal standen oder wo sich durch Stornierungen kurzfristige Vakanzen ergaben.
Dieser Umstand trifft im Rahmen des Pauschalpakets logischerweise dann auch auf die jeweiligen Flüge zu, ist aber nur in der Sparte der „Charterflüge“ richtig.
Zwar können kurzfristig Flugschnäppchen gemacht werden, jedoch haben diese (wie in den Charterflugsuchmasken von Expedia, Opopdo und Co. bereits bekannt) meist ein festes Datum für Hin- und Rückflug bzw. kann man bei zum Teil meheren Abflugzeiten an einem Tag bis kurz vorher noch nicht 100% sicher sein, welchen Flug genau man denn nun antreten wird – den AGB mancher Charterfluganbieter sei Dank.
Als Nächstes wäre da der Begriff der beworbenen „Einkaufspreise“:
Betrachtet man sich die „Beschaffungskette“ der Flugangebote von Preisvergleichs- portalen, so gibt es de facto keinen „Einkaufspreis“ – denn es handelt sich hierbei lediglich um Partnerbeziehungen, auf deren Grundlage Provisionen für vermittelte Klicks oder Buchungen gezahlt werden.
Der Flug ist Bestand der Airline oder des Veranstalters, welche/r diesen selbst durchführt oder auf Kontingent gekauft hatte. Ein Preisvergleichsdienst fungiert hier lediglich als Vermittler, und hat weder Einkaufs- noch Verkaufspreise – nachzulesen kurz vor der Buchung in den angegebenen AGB, welche konsequenterweise direkt auf die Seite der jeweiligen Airline oder Reiseveranstalters weiterleiten.
Einzig betrachtet auf die Veranstalterseite bzw. der Charterflug-Kombinationen können sich Rabatte im Einkaufspreis ergeben, da hier vom Veranstalter im Rahmen der Kontigentierung ein fester, verhandelter Preis pro Flug gezahlt wurde und man bei Nicht-Verkauf von Pauschalreisen nun auf manchen Flügen sitzen bleiben würde (das Gleiche gilt für von Airlines selbst erstellte „Charterdeals“).
Im entsprechenden Fall ist es somit – trotz der ganzen, wohl unnötigen Übertreibungen der Werbebranche und unter Beachtung der beschriebenen Einschränkungen – durchaus möglich, das ein oder andere Schnäppchen bei der Lastminute-Flugbuchung zu machen – die bekannten Seiten im Internet geben dazu wie immer einen umfassenden Preisvergleich.
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Bilder: © Car, Brian
4 Comments
Generell sollte man sich schlussendlich nicht von den Begrifflichkeiten anlocken lassen, oder das Vergleichen unterlassen. „Restplätze“ kann alles und nicht heißen, ein Rest kann auch schon schon beginnen nachdem nur eine Kabine/ein Flug verkauft wurde. Das gleiche gilt für Last-Minute, auch hier wird damit des öfteren herumgeschmissen, ohne dass der Preis günstiger wäre / günstiger würde, oder die Angebotszeitpunkt nah am Reisedatum liegt.
Netter Artikel…Danke für die Aufklärung! 😉
Und nur mal so nebenbei: Ich finde den Namen „Restplatzflüge“ genauso wie ihr ziemlich doof, das klingt für mich immer irgendwie nach Resterrampe oder Ramsch…lg S
Restplätze für die Türkei und Ägypten gibt es hier in der Restplatzbörse (Link).